Satzung vom 25.01.2010
§1 Präambel
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann Happy Kids e. V.
Er hat seinen Sitz in der Bothestr.17 /19 04155 Leipzig.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Errichtung und Unterhaltung einer Kindertagesstätte. - Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verbund kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) zugunsten eines Kinderheimes, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden.
Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen und der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag.
Mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags wird die Mitgliedschaft wirksam.
Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt kann nur schriftlich mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres erklärt werden.
§4 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal jährlich ist vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben. Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Ausschluss von Mitgliedern
- Beschluss über Satzungsänderungen mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder
- Entgegennahme des Jahres- und Revisionsberichtes
- Beschluss des Vereinshaushalts
- Beschluss über die Entlastung des Vorstandes
- Wahl des Vorstandes für 2 Jahre
§5 Fördermitgliedschaft
Jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person, die den Verein materiell und immateriell unterstützen möchte, kann mit Zustimmung des Vorstandes Fördermitglied werden.
Die Fördermitgliedschaft beinhaltet keine ordentliche Mitgliedschaft und damit kein Stimmrecht für Beschlüsse.
§6 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt, die vom Protokollführer, dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter unterschrieben werden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Verein wird durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter vertreten. Jeder von ihnen ist stets einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand darf ein Mitglied zum Geschäftsführer bestimmen, der dafür eine angemessene Vergütung erhält. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung durchzuführen.
§7 Revision
Die Mitgliederversammlung wählt einen Revisor, dessen Aufgaben die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung von Vereinsbeschlüssen ist.